Was ist das Regionalbudget?

Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien (Regionalbudget)

Die LEADER- Region Nordlippe beabsichtigt erneut Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz des Bundes zu fördern. Vorbehaltlich einer entsprechenden Bewilligung durch die Bezirksregierung Detmold für das Jahr 2023 sollen dann ausgewählte Kleinprojekte gefördert werden. Dabei können maximal 20.000 Euro als förderfähige Kosten bei einem Fördersatz von 80% angerechnet werden, d. h. pro Projekt können höchstens 16.000 Euro Förderung beantragt werden.

Die Projekte müssen einer Maßnahme aus dem Förderbereich 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zugeordnet werden können. Sie müssen bis zum 15.12.2023 umgesetzt werden.

Laut Richtlinie sollen die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume gesichert und weiterentwickelt werden.

Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.

Dabei sind

  • die Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse, einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
  • die demographische Entwicklung sowie
  • die Digitalisierung


zu berücksichtigen.

Zudem müssen die Projekte den Entwicklungszielen der Region Nordlippe entsprechen, die in der Regionalen Entwicklungsstrategie Nordlippe 2014-2020 festgelegt wurden.

Alle Projekte werden einheitlich durch eine Projektauswahlmatrix bewertet. Der erweiterte Vorstand der LAG Nordlippe e.V. als Projektauswahlgremium ist für die Bewertung und schließlich die Auswahl der Projekte zuständig.

Die LAG Nordlippe e.V. schließt aufgrund von mehrfacher Förderung in den vergangenen Jahren die Förderung von Verkaufsautomaten aus, da diese Projekte für die Region nicht mehr als innovativ angesehen werden können. Ebenfalls sind Maßnahmen der Wirtschaftsförderung (insbesondere Maßnahmen in Trägerschaft von Unternehmen) sowie Maßnahmen, die beihilferechtliche Relevanz aufweisen, nicht zuwendungsfähig.

Um dem Verein eine einheitliche Basis für die Entscheidungen geben zu können, müssen die möglichen Projektträger eine Projektskizze (Anlage 1) sowie einen Kostenplan (Anlage 2) ausfüllen, aus der die wesentlichen Informationen und Zielrichtungen für die Projekte hervorgehen sollen.

Alle Projekte, die sich im Rahmen des Regionalbudget 2023 um Förderung bewerben möchten, müssen bis zum 07. Juni 2023 die ausgefüllte Projektskizze und den Kostenplan für das Projekt an das Regionalmanagement der LAG Nordlippe e.V., Energiepark 2, 32694 Dörentrup oder per E-Mail an info[at]nordlippe.net senden.

Alle Interessierten können sich bei Fragen zum Antragsverfahren oder zum Regionalbudget allgemein an das Regionalmanagement der Region Nordlippe, Frau Baller (Tel.: 05231/62 11 59, k.baller[at]nordlippe.net) wenden.


Im Folgenden finden Sie die o.g. Informationen noch einmal als Link zum Download:

Durch Mittel des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Beteiligung der Region Nordlippe, konnten in den Jahren 2019, 2020 , 2021 und 2022 bereits zahlreiche Projekte realisiert werden.